Minijobber müssen zwei Stunden weniger arbeiten!

2017-01-22T16:07:45+01:0009.11.2016|Kategorien: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Steuerrecht|Tags: , , , , , |

Die Bundesregierung hat den Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf die von der Mindestlohnkommission errechneten 8,84 Euro erhöht. Werden Minijobber beschäftigt, dürfen diese im nächsten Jahr nicht mehr so lange arbeiten wie bisher, da die Verdienstobergrenze i.H.v. 450 Euro im Monat unverändert bleibt. Dadurch reduziert sich die maximale Stundenzahl bei Mindestlohn rein rechnerisch von bislang [...]