Die Leistungen der Kanzlei

Die Aufgabe der Kanzlei ist es:

  • Ihnen gesetzlich auferlegte Pflichten abzunehmen oder Sie bei deren Erfüllung zu unterstützen,
  • rechtzeitig Chancen zu erkennen und Risiken aufzuzeigen,
  • Strategien zu entwickeln

und so zu Ihrem Erfolg beizutragen!

Das Steuerrecht

Das Steuerrecht ist eine komplizierte Welt! Sie ist im Fluß und erschafft sich ständig neu!

In dieser Welt wollen Sie den Überblick zwischen Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung nicht verlieren und Ihre Ziele im Auge behalten?

Ich berate Sie umfassend und vorausschauend in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen!

Leistungen für den Betrieb

regelmäßig

  • Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • Finanzbuchführung mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Steuerdeklaration (LSt, USt, KESt)
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuß-Rechnung
  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluß
  • Übermittlung der eBilanz an die Finanzverwaltung
  • Fertigung und elektronische Abgabe der Firmensteuer- erklärungen

anlaßbezogen

  • Beratung anläßlich der Unternehmensgründung, Erstellung des Businessplans
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge
  • Hilfe in betriebswirtschaftlichen Belangen
  • Stellungnahme zu steuerlichen Fragestellungen
  • Mitwirkung bei der steuerlichen Außenprüfung, Anpassung der Handels- an die Steuerbilanz
  • Innerbetriebliche (Mitarbeiter-) Schulungen
  • Führen steuerlicher Rechtsbehelfe

Leistungen für Privat

regelmäßig

  • Fertigung der privaten Einkommensteuererklärung

anlaßbezogen

  • Steuerdurchsetzungsberatung
  • Beratung bei Erbschaft oder Schenkung, Fertigung der Steuererklärungen

übergreifende Leistungen

  • Führen steuerlicher Rechtsbehelfe
  • Gestaltungsberatung und steuerliche Optimierung

Vergütung

Steuerberater sind an eine Gebührenverordnung gebunden (§ 64 Abs. 1 StBerG). Das Honorar gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) richtet sich in der Regel nach dem Gegenstandswert Ihres Auftrages (z.B. der Höhe Ihres Einkommens oder der Höhe Ihres Umsatzes). Es ist also individuell und verschieden. Ich informiere Sie gerne!

Sie können dazu beitragen, die Honorarkosten niedrig zu halten: Bereiten Sie Unterlagen entsprechend gut vor! Gerne erkläre ich, wie Sie das machen!

Steuerberatungskosten sind im Einkünftebereich als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.