Die Bundesregierung hat den Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf die von der Mindestlohnkommission errechneten 8,84 Euro erhöht. Werden Minijobber beschäftigt, dürfen diese im nächsten Jahr nicht mehr so lange arbeiten wie bisher, da die Verdienstobergrenze i.H.v. 450 Euro im Monat unverändert bleibt. Dadurch reduziert sich die maximale Stundenzahl bei Mindestlohn rein rechnerisch von bislang 52,94 auf 50,90 Stunden. Dies muß in Einsatzplänen berücksichtigt werden und sollte dokumentiert werden.

Auch wenn der erhöhte Mindestlohn erstmals Ende Januar 2017 ausgezahlt wird, sollten sich Unternehmen schon jetzt auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen und Personalplanung, Vertragsgestaltung sowie Zeiterfassung den neuen Anforderungen anpassen. Fahnder des Zolls werden bei Schwarzarbeit- und Mindestlohnkontrollen die neuen Stundensätze zugrunde legen.