In 2017 Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung der Jahre 2010 bis 2016 erklären!

2017-04-06T20:33:31+02:0006.04.2017|Kategorien: Einkommensteuer, Steuerrecht|Tags: , , , , |

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und von einem Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 EStG). Der Bundesfinanzhof hält diese Regelung für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht [...]