Das überrascht jene, die bislang nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wurden.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2016 die Finanzverwaltung kritisiert, daß eine „systematische Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht von Ärzten durch die Finanzämter in zu vielen Fällen unterbleibt.“ Auch die unzureichende Überprüfung durch die Betriebsprüfung wurde gerügt. 

Dieser Verpflichtung kommen die Finanzämter nun nach und fordern Unternehmer, die nach finanzamtsinternen Daten im Gesundheitswesen tätig sind, zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 auf.