Ab dem 01.01.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine zweijährige Übergangsregelung soll sicherstellen, daß der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird.

Als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung ist ein Stammdatenabgleich vorzunehmen. Dieser kann ab dem 01.12.2016 durchgeführt werden. Der Abruf muß aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Der automatisierte Abgleich stellt sicher, daß nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.

Folgende Zugangsdaten sind für den Stammdatenabgleich erforderlich:

  • Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (BBNRUV)
  • Mitgliedsnummer
  • PIN (5-stellig)

Die Zugangsdaten (einschließlich der neu eingeführten PIN) bekommen Betriebe ab November 2016 schriftlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt. Soll Ihr Steuerberater die Meldungen zur Sozialversicherung durchführen, müssen Sie diese Zugangsdaten weitergeben.

Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst pro Beitragsjahr wird die meldende Stelle registriert. Die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft erwartet von dieser Stelle einen digitalen Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr.

Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzt die Berufsgenossenschaft die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.

Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 ist erstmals bis zum 16.02.2017 auf dem neuen digitalen Weg zu übermitteln. Die Meldung entfällt, sofern kein Personal – auch keine Aushilfen – beschäftigt wird.

Für die Beitragsjahre 2016 und 2017 muß parallel zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren eingereicht werden. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab dem 01.01.2019, genügt die Übermittlung des digitalen Lohnnachweises über das neue UV-Meldeverfahren.

Weitere und detailliertere Informationen zum digitalen Lohnnachweis und zum neuen UV-Meldeverfahren stellt die DGUV über folgende Kanäle zur Verfügung:

http://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/dokum/meldeverfahren.pdf

http://www.dguv.de/uv-meldeverfahren